Aussergewöhnliche Situation – Geschäfte geschlossen wegen Corona

Geschrieben von: lugmair | Geschrieben am: 16.03.2020 | 0 Kommentare

Mit Regierungsbeschluss sind die Welser Geschäfte (Ausnahme: Banken, Lebensmittel) ab 16. März 2020 geschlossen, vorerst für eine Woche.

Hilfe erhalten die betroffenen Geschäfte durch WKO und SVS.

Hier: der Link zur Serviceseite der WKO

FÜR Einpersonenunternehmen: Wenn der Betrieb nach §20 Epidemiegesetz 1950 geschlossen wurde, entsteht der Anspruch auf den dadurch entstanden Vermögensnachteil.

FÜR Unternehmen mit Mitarbeitern: Ersatzleistung für Lohnfortzahlungen.

Anspruchsstellung binnen 6 Wochen bei der Bezirksverwaltungsbehörde.

Zusätzlich ist die Beantragung zur Stundung von SV Beiträgen möglich
Auch hier: der Link zur SVS

Bleiben Sie gesund!

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