Aussergewöhnliche Situation – Geschäfte geschlossen wegen Corona
Geschrieben von: lugmair | Geschrieben am: 16.03.2020 | 0 Kommentare
Mit Regierungsbeschluss sind die Welser Geschäfte (Ausnahme: Banken, Lebensmittel) ab 16. März 2020 geschlossen, vorerst für eine Woche.
Hilfe erhalten die betroffenen Geschäfte durch WKO und SVS.
Hier: der Link zur Serviceseite der WKO
FÜR Einpersonenunternehmen: Wenn der Betrieb nach §20 Epidemiegesetz 1950 geschlossen wurde, entsteht der Anspruch auf den dadurch entstanden Vermögensnachteil.
FÜR Unternehmen mit Mitarbeitern: Ersatzleistung für Lohnfortzahlungen.
Anspruchsstellung binnen 6 Wochen bei der Bezirksverwaltungsbehörde.
Zusätzlich ist die Beantragung zur Stundung von SV Beiträgen möglich
Auch hier: der Link zur SVS
Bleiben Sie gesund!